Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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28.03.2025
Entscheidungen im Verfahren
08.11.2024
Entscheidungen im Verfahren
16.07.2024
Entscheidungen im Verfahren
12.07.2024
Entscheidungen im Verfahren
04.07.2024
Entscheidungen im Verfahren
03.07.2014
Eröffnungen
28.01.2014 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
21.01.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
10.01.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 25.03.2010 bis zum 31.12.2010
17.05.2010
Neueintragungen